
Ab April 2025 treten zahlreiche Neuerungen in verschiedenen Bereichen in Kraft. Von neuen Einkommensgrenzen für das Elterngeld bis hin zu Anpassungen bei der theoretischen Führerscheinprüfung – hier erfährst du, welche Neuerungen auf dich zukommen.
Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt
Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2025 geboren werden, erhalten nur dann Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt 175.000 Euro nicht übersteigt. Diese Regelung gilt sowohl für Paare als auch für getrennt erziehende Eltern, wobei das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet wird. Für Alleinerziehende zählt das individuelle Einkommen.
Neuer Fragenkatalog für die Führerscheinprüfung
Ab dem 1. April wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung aktualisiert. Einige Fragen wurden entfernt, während andereFragen hinzugekommen sind. Die Änderungen betreffen unter anderem die Regeln beim Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen sowie bestimmte Verkehrsschilder. Wer demnächst die Prüfung hat, sollte sich mit dem neuen Katalog vertraut machen.
Testlauf für Digitalen Fahrzeugschein
Ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung ist das Pilotprojekt für den digitalen Fahrzeugschein. Ab April können Autofahrerinnen und Autofahrer eine App testen, die es ermöglicht, die „Zulassungsbescheinigung Teil 1“ direkt auf dem Smartphone zu speichern und vorzuzeigen. Dies soll das Risiko eines Verlusts minimieren und den Alltag erleichtern.
Elektronische Patientenakte bald bundesweit verfügbar
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) könnte ab April bundesweit erfolgen. Der Test, der seit Januar in drei Regionen läuft, ist in der finalen Auswertung. Ziel der ePA ist es, medizinische Dokumente wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde zentral zu speichern. dadurch soll der Austausch zwischen Arztpraxen, Apotheken und weiteren Einrichtungen einfacher werden. Kassenpatientinnen und -patienten sollen die ePA automatisch erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Einige Krankenkassen haben dazu bereits ihre Versicherten informiert.
Darmkrebsvorsorge: Frühere Kostenübernahme für Frauen
Die gesetzlichen Krankenkassen passen die Altersgrenze für die Kostenübernahme der Darmkrebsvorsorge an. Bisher lag die Grenze für Männer bei 50 Jahren, während Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf die Untersuchung hatten. Ab April wird diese Ungleichbehandlung aufgehoben, sodass auch Frauen bereits ab 50 Jahren von der kostenfreien Vorsorge profitieren können. Darmkrebs ist nach aktuellen Daten eine der häufigsten Tumorerkrankungen in Deutschland.
Hermes erhöht die Preise für Paketsendungen
Wer ab April Pakete mit Hermes versenden möchte, muss sich auf höhere Preise einstellen. Das Unternehmen begründet die Preisanpassung mit gestiegenen Kosten und notwendigen Investitionen. Besonders betroffen sind Haustür-Lieferungen. Leichte Entlastungen gibt es jedoch für den Paketversand in Hermes-Paketshops – hier bleibt die Preiserhöhung moderater, und für ein L-Paket fällt der Preis sogar leicht.
Mehr Geld im Handwerk
In verschiedenen Handwerksbranchen gibt es ab April mehr Geld:
- Bau: Löhne steigen im Westen um 4,2 %, im Osten um 5 %.
- Elektrohandwerk: Mindestlohn wird auf 14,41 Euro pro Stunde angehoben.
- Dachdecker: Ungelernte Kräfte erhalten 14,35 Euro, gelernte Kräfte 16 Euro pro Stunde.
- Gebäudereinigung: Der neue Mindestlohn beträgt 14,25 Euro, Glas- und Fassadenreiniger erhalten 17,65 Euro pro Stunde.
Surfen im Net: Weniger Cookie-Banner
Nutzerinnen und Nutzer des Internets profitieren ab April von wenigeren, der störenden Cookie-Bannern. Zukünftig kannst du die Zustimmung zur Nutzung von Cookies dauerhaft speichern, so dass du nicht mehr bei jedem Besuch einer Webseite erneut deine Entscheidung treffen musst.
Diese Änderungen bringen viele Erleichterungen und Anpassungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Bleibe informiert und nutze die Möglichkeiten, die ab April 2025 zur Verfügung stehen.
Falls du willst, kannst du dich auch noch einmal über die Neuerungen im März 2025 informieren.